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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eberhardt & Partner Rechtsanwälte

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Kanzlei Eberhardt & Partner Rechtsanwälte (im Folgenden "Kanzlei") und ihren Mandanten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, es sei denn, die Kanzlei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Mandatsverhältnis und Leistungsumfang

Die Kanzlei wird im Rahmen ihres Auftrags die Rechte des Mandanten gegenüber Dritten wahrnehmen. Sie wird den Mandanten umfassend rechtlich beraten und seine Interessen gegenüber Dritten vertreten.

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem konkreten Mandatsverhältnis. Die Kanzlei ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat.

Die rechtliche Beratung der Kanzlei bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine steuerliche Beratung erfolgt nicht.

3. Pflichten des Mandanten

Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend zu informieren und sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Schriftstücke vorzulegen. Der Mandant verpflichtet sich, während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der Kanzlei mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufzunehmen.

Der Mandant informiert die Kanzlei umgehend über Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. und über längerfristige Ortsabwesenheit.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Kanzlei richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung (Vergütungsvereinbarung) getroffen wird.

Sofern nicht anders vereinbart, hat die Kanzlei neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.

Der Mandant hat die Kosten für Abschriften und Ablichtungen, deren Anfertigung sachdienlich war, auch dann zu erstatten, wenn es sich nicht um zusätzliche Abschriften und Ablichtungen im Sinne des Gesetzes handelt.

5. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Kanzlei aus dem zwischen ihr und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 1.000.000,00 € (in Worten: eine Million Euro) beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Die Kanzlei hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall 1.000.000,00 € (in Worten: eine Million Euro) abdeckt. Sofern der Mandant wünscht, eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abzusichern, besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.

6. Kommunikation

Die Kommunikation zwischen der Kanzlei und dem Mandanten erfolgt grundsätzlich per Telefon, Fax, Post und E-Mail. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation über E-Mail nicht abhörsicher und nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt ist.

Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies der Kanzlei mit.

7. Datenschutz und Verschwiegenheit

Die Kanzlei wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

Die Kanzlei ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

Die Kanzlei ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Mandanten bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Mandant entbindet die Kanzlei von dieser Schweigepflicht.

8. Kündigung

Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung des Mandats durch die Kanzlei darf jedoch nicht zur Unzeit erfolgen, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.

Noch nicht abgerechnete Leistungen werden nach Erhalt der Kündigung unverzüglich abgerechnet und sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.

9. Aufbewahrung von Unterlagen

Nach § 50 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) endet die Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter aus Anlass der Mandatsausführung überlassen hat, 6 Jahre nach Beendigung des Mandats. Die Kanzlei schuldet keine längere Aufbewahrung. Werden Unterlagen verschickt, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant.

Vor Ablauf der Frist sind die Unterlagen auf Anforderung des Mandanten an diesen herauszugeben. Die Herausgabe erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis und aus allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgründen ist der Sitz der Kanzlei, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 9. Mai 2025

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